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Sicher und pünktlich

Mit dem Bus bin ich immer rechtzeitig in der Schule. Schade!

Hier finden Sie wichtige Informationen, Tipps und Trends für Omnibusunternehmen in Bayern

Der LBO präsentiert sich als moderner und dynamischer Verband für die Omnibusunternehmen in Bayern. Wir sehen uns als Partner und Berater in allen Dingen rund um die tägliche Arbeit eines Omnibusunternehmens und seiner Mitarbeiter. Wir stehen an Ihrer Seite — und betreuen Sie mit Fachinformationen in allen wichtigen Fragen im Linien-, Schüler-, Busreise- und Fernlinienverkehr. Exklusiv für unsere Mitglieder bieten wir ein breites Serviceangebot im geschützten Downloadbereich.

 

 

LBO-Express

Zur aktuellen Ausgabe des LBO-Express

Nächste Termine

Di 03.12.2024 09:00 - 17:30
Rechtssicherheit im Fahrpersonalrecht - Spezialseminar für Unternehmer, Verkehrsleiter und Disponenten inklusive Training am neuen Smart Tachograph
Ort: München beim LBO

Unternehmen mit eigenem Fuhrpark (Bus) sowie verantwortliche Personen in diesen Betrieben sind gut beraten, ihre Kenntnisse über die relevanten Rechtsvorschriften ständig zu aktualisieren, um Bußgelder zu vermeiden. Das Fahrpersonalrecht ist jedoch, wie viele andere Rechtsbereiche auch, sehr komplex. Die Auswirkungen des sogenannten Mobility Package 1 der EU sind fortlaufend präsent. Unser Referent Olaf Horwarth ist Mitglied im EU-Tachographenforum und in weiteren Arbeitsgruppen der EU. Er ist Fachbuchautor, hält Vorträge bei der EU und ist Sachverständiger vor Gericht.

Das Tagesseminar bietet eine einmalige Mischung aus Theorie und Praxis für einen nachhaltigen Lernerfolg. Zudem zählt das Seminar als sog. "Modul" im Sinne der Berufskraftfahrerweiterbildung (Kenntnisbereich 2.1). Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 16 Personen beschränkt. Der Schulungspreis beträgt pro Person 195 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer). 

Mi 04.12.2024 09:00 - 17:30
Rechtssicherheit im Fahrpersonalrecht - Spezialseminar für Unternehmer, Verkehrsleiter und Disponenten inklusive Training am neuen Smart Tachograph
Ort: München beim LBO

Unternehmen mit eigenem Fuhrpark (Bus) sowie verantwortliche Personen in diesen Betrieben sind gut beraten, ihre Kenntnisse über die relevanten Rechtsvorschriften ständig zu aktualisieren, um Bußgelder zu vermeiden. Das Fahrpersonalrecht ist jedoch, wie viele andere Rechtsbereiche auch, sehr komplex. Die Auswirkungen des sogenannten Mobility Package 1 der EU sind fortlaufend präsent. Unser Referent Olaf Horwarth ist Mitglied im EU-Tachographenforum und in weiteren Arbeitsgruppen der EU. Er ist Fachbuchautor, hält Vorträge bei der EU und ist Sachverständiger vor Gericht.

Das Tagesseminar bietet eine einmalige Mischung aus Theorie und Praxis für einen nachhaltigen Lernerfolg. Zudem zählt das Seminar als sog. "Modul" im Sinne der Berufskraftfahrerweiterbildung (Kenntnisbereich 2.1). Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 16 Personen beschränkt. Der Schulungspreis beträgt pro Person 195 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer). 

Do 05.12.2024 09:00 - 17:30
Intensivseminar Fahrpersonalrecht Bus - Schwerpunkt Linienverkehr
Ort: München

Das Fahrpersonalrecht weist einige Besonderheiten auf, wenn es um die Personenbeförderung und hier speziell um den Linienverkehr geht. Das Zusammenspiel der Regelungen ist daher teilweise noch komplexer, als wenn "nur" die EU-Verordnung 165/2014 zu beachten wäre. Der LBO/BGOB bietet in Kooperation mit SBS-Fleet Competence am 5. Dezember 2024 (9.00 Uhr – 17.30 Uhr) ein Intensivseminar „Fahrpersonalrecht Bus - Schwerpunkt Linienverkehr“ in München an. Referent ist Olaf Horwarth, Mitglied im EU-Tachographenforum und in weiteren Arbeitsgruppen der EU. Folgende Themen werden u.a. behandelt:

Welche Rechtsgrundlagen sind zu beachten?

  • Was bedeuten die Verweise auf die EU-Verordnung in der nationale FPersV?
  • Wie spielt hier das Arbeitszeitgesetz mit rein?
  • Was genau ist eigentlich Linienverkehr und wann ist dieser von der EU-Verordnung ausgenommen?
  • Wie berechnet sich die Linienlänge im Sinne der Ausnahme?
  • Muss auch im Linienverkehr die Einhaltung der Vorschriften überprüft werden, wenn ein Dienstplan besteht?
  • Was ist im Mischbetrieb (Linien- und Gelegenheitsverkehr oder bis und über 50 km) zu beachten?
  • Wie ist eine Ablösung auf der Linie zu bewerten und zu berücksichtigen?
  • Welche Bedeutung haben sogenannte Wendezeiten für das Arbeitszeitgesetz?
  • Gibt es im Linienverkehr Aufzeichnungs- / Nachweispflichten?

In unserem Intensivseminar erhalten Sie Antworten und Informationen zu all diesen Fragen unter Einbeziehung der ständigen, aktuellen Rechtsprechung und unter Bezugnahme auf die Praxis. Zudem werden folgende Themen behandelt:

  • Unternehmerpflichten
  • Aufzeichnung der Arbeitszeit
  • Direktionsrecht und dessen Grenzen
  • Fallstricke bei ausländischen Führerscheinen

Im zweiten Teil des Seminars geht es um den Gelegenheitsverkehr. Hier stehen die Änderungen der Lenk- und Ruhezeiten im Fokus:

  • Alles zur neuen Flexibilität der "Pausenregel"
  • Aktuelle Änderung der Vorschrift für die tägliche Ruhezeit
  • Die neue "12-Tage-Regelung" in der Praxis
  • Zusammenhang zwischen "12-Tage-Regel" und "neuer" täglicher Ruhezeit
  • Besondere Nachweis- und Mitführungspflichten bei Anwendung der neuen Regeln
  • Fallstricken und Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Digitalen Tacho
  • Fähre-/Zug-Regelung
  • Ausnahmen nach Artikel 12 ("Notfallparagraf")

Zielgruppe des Seminars:
Verkehrsunternehmen im Linien- und Gelegenheitsverkehr, Fahrdienstleiter, Disponenten, Dienstplaner

Preis:
Der Schulungspreis beträgt pro Person 225 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) und beinhaltet Tagungsunterlagen und Verpflegung.
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 Personen beschränkt (Mindestteilnehmerzahl 16 Personen).
Das Seminar gilt als sog. "Modul" im Sinne der Berufskraftfahrerweiterbildung (Kenntnisbereich 2.1).