Verkehrsunternehmen sind grundsätzlich gut beraten, sich über gesetzliche Regelungen ständig auf dem Laufenden zu halten. Das neue Seminarkonzept "Intensivseminar Fahrpersonalrecht Bus - Schwerpunkt Linienverkehr" trägt diesem Grundsatz Rechnung. Denn gerade die besonderen Regelungen im Linienverkehr werden in den meisten Seminaren nur oberflächlich behandelt. Schließlich gibt es ja Dienstpläne, die mit entsprechender Software gesetzeskonform erstellt werden. Aber ist das wirklich so einfach?
Das Fahrpersonalrecht weist einige Besonderheiten auf, wenn es um die Personenbeförderung und hier speziell um den Linienverkehr geht. Das Zusammenspiel der Regelungen ist daher teilweise noch komplexer, als wenn "nur" eine EU-Verordnung zu beachten wäre.
- Welche Rechtsgrundlagen sind zu beachten?
- Was bedeuten die Verweise auf die EU-Verordnung in der nationale FPersV?
- Wie spielt hier das Arbeitszeitgesetz mit rein?
- Was genau ist eigentlich Linienverkehr und wann ist dieser von der EU-Verordnung ausgenommen?
- Wie berechnet sich die Linienlänge im Sinne der Ausnahme?
- Muss auch im Linienverkehr die Einhaltung der Vorschriften überprüft werden, wenn ein Dienstplan besteht?
- Was ist im Mischbetrieb (Linien- und Gelegenheitsverkehr oder bis und über 50 km) zu beachten?
- Wie ist eine Ablösung auf der Linie zu bewerten und zu berücksichtigen?
- Welche Bedeutung haben sogenannte Wendezeiten für das Arbeitszeitgesetz?
- Gibt es im Linienverkehr Aufzeichnungs- / Nachweispflichten?
Die Liste könnte noch unendlich weitergeführt werden.
In unserem Intensivseminar tauchen wir ein in die Tiefen des Fahrpersonalrechts, beziehen ständige und aktuelle Rechtsprechung mit ein und nehmen natürlich die Praxis in Bezug!
Darüber hinaus werden folgende Themen behandelt:
- Unternehmerpflichten
- Aufzeichnung der Arbeitszeit
- Direktionsrecht und dessen Grenzen
- Fallstricke bei ausländischen Führerscheinen
Im zweiten Teil des Seminars geht es um den Gelegenheitsverkehr. Natürlich stehen die Änderungen der Lenk- und Ruhezeiten im Fokus:
- Alles zur neuen Flexibilität der "Pausenregel"
- Aktuelle Änderung der Vorschrift für die tägliche Ruhezeit
- Die neue "12-Tage-Regelung" in der Praxis
- Zusammenhang zwischen "12-Tage-Regel" und "neuer" täglicher Ruhezeit
- Besondere Nachweis- und Mitführungspflichten bei Anwendung der neuen Regeln
- Fallstricken und Besonderheiten in Zusammenhang mit dem Digitalen Tacho
- Fähre-/Zug-Regelung Ausnahmen nach Artikel 12 ("Notfallparagraf") \
Das Seminar gilt auch als sog. Modul im Sinne des BKrFQG. Inklusive umfangreiche Seminarunterlagen:
Der LBO/BGOB bietet in Kooperation mit SBS-Fleet Competence dieses Intensivseminar „Fahrpersonalrecht Bus - Schwerpunkt Linienverkehr“ in München an. Referent ist Olaf Horwarth, Mitglied im EU-Tachographenforum und in weiteren Arbeitsgruppen der EU.
Zielgruppe des Seminars:
Verkehrsunternehmen im Linien- und Gelegenheitsverkehr, Fahrdienstleiter, Disponenten, Dienstplaner
Das Seminar findet statt:
Dienstag, 4. März 2026 von 9.00 Uhr – 17.30 Uhr
LBO, Georg-Brauchle-Ring 91, 80992 München
Preis:
Der Schulungspreis beträgt pro Person 289 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) und beinhaltet Tagungsunterlagen und Verpflegung.
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 22 Personen beschränkt (Mindestteilnehmerzahl 15 Personen).
Das Seminar gilt als sog. "Modul" im Sinne der Berufskraftfahrerweiterbildung (Kenntnisbereich 2.1).
Preis: 289,00 € netto
Info zum Seminar