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Mit dem Bus wird schon die Fahrt zum Urlaub.

Mit dem Bus - Mobilitätsgarantie im ÖPNV

Der ÖPNV in Bayern

Der ÖPNV ist für das Flächenland Bayern mit einer Einwohnerzahl von 181 Einwohner/km² (Bundesdurchschnitt: 229 Einwohner/km²) [Stand April 2016] und einer Größe von rund 71.000 km² unverzichtbar. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich von den über 12,79 Millionen bayerischen Bürgern 2,5 Millionen Bürger auf die acht Großstädte konzentrieren, während sich die restlichen rund 10 Millionen Menschen weit über das Land verteilen.

Der ÖPNV mit Bussen ist in Bayern ein wesentlicher Bestandteil der Verkehrsinfrastruktur und garantiert die Anbindung von ländlichen Regionen mit den städtischen Bereichen. In vielen kleinen Gemeinden und mittleren Städten sichert der ÖPNV den Bürgern eine Grundmobilität.

Durch regelmäßige Haltestellenbedienung, optimale Vernetzung und Abstimmung des Liniennetzes sowie Verknüpfung und Anbindung an die Schiene wird größtmögliche Mobilität zu günstigen und attraktiven Tarifen für die Fahrgäste sichergestellt und eine Beförderung in modern, barrierefrei und behindertengerecht ausgestatteten Fahrzeugen garantiert.

Der Bus ist in jedem Verkehrsraum die Lebensader für einen funktionsfähigen, qualitativ und quantitativ hochwertigen ÖPNV zu bezahlbaren Preisen.

Daneben hat der ÖPNV in Bayern auch eine bildungspolitische Bedeutung. Der ÖPNV stellt für die über 2 Millionen Schüler, Studenten und Auszubildenden sicher, dass sie ihre Schulen und Ausbildungsstätten auch aus ländlichen Regionen erreichen können. Täglich werden alleine in Bayern 1,3 Millionen Schüler und Auszubildende mit dem Bus in die Schule bzw. zur Ausbildungsstätte zu familienfreundlichen, günstigen und sozialverträglichen Schüler- und Ausbildungstarifen befördert.

 

Erklärvideo Ausschreibungen

Erklärvideo zu Direktvergaben im ÖPNV

Als mittelstandsfreundliche Alternative zu europaweiten Ausschreibungen von Busverkehrsleistungen bietet das EU-Nahverkehrsrecht auch die Möglichkeit von Direktvergaben.  Das Vergabe-Tutorial versteht sich als eine Art Gebrauchsanleitung für Aufgabenträger und erklärt, unter welchen Voraussetzungen Direktvergaben von Busverkehrsleistungen an Busunternehmen möglich sind. Der Erläuterungsfilm soll sowohl Busunternehmen als auch den 126 bayerischen ÖPNV-Aufgabenträgern und deren Kreistage/Stadträten helfen, rechtskonforme Direktvergaben vorzubereiten und durchzuführen. Der LBO fordert, dass Aufgabenträger die nach dem EU-Recht zur Verfügung stehenden Instrumente der Direktvergaben auch für private Unternehmen einsetzen, um in Zukunft einen guten und funktionierenden ÖPNV sicherzustellen.

Mobilität für Jedermann zu jeder Zeit

An den ÖPNV werden hohe Qualitätsanforderungen gestellt:

  • Sicherung der Daseinsvorsorge in der Stadt und im ländlichen Raum, auch unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung
  • Moderne, auch für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste ausgestattete Fahrzeuge mit Niederflurtechnik/Hublift
  • Günstige Tarife für die Fahrgäste und ÖPNV-Nutzer (Umwelttickets, Anerkennung von Bahntickets, Seniorentarife- Schülerkarten, Monatskarten, Jahreskarten, Semestertickets, Job-Tickets)
  • Anbindung von Bus und Schiene (Keine langen Wartezeiten, Optimierung der Fahrpläne, ein Tarif und ein Ticket für alle Verkehrsmittel)
  • Regelmäßige Bedienung für alle Fahrgastgruppen (Schüler, Studenten, Berufstätige, Hausfrauen, Mobilitätseingeschränkte Personen
  • Ansprechend gestaltete Haltestellen und Haltestellenhäuschen
  • Kostenfreie Beförderung Schwerbehinderter
  • Qualifiziertes Personal

ÖPNV in Zahlen

In Bayern gab es im Jahr 2018 noch 1.116 Verkehrsunternehmen im Straßenpersonenverkehr. 1.038 dieser Unternehmen sind private kleine und mittlere Verkehrsunternehmen, die fast 60 Prozent des gesamten öffentlichen Nahverkehrs in Bayern aufgrund eigener Genehmigungen, in Kooperation mit öffentlichen Verkehrsbetrieben, Stadtwerken und Regionalbusgesellschaften und als Auftragnehmer (Subunternehmer) für die Bahnbusgesellschaften und Kommunalbetriebe. Im Jahre 2018 wurden im ÖPNV im Freistaat 10,85 Milliarden Personenkilometer geleistet, wovon 4,79 Milliarden  auf den Bus entfielen. Über  750 Millionen Fahrgäste wurden mit Bussen befördert. Hierfür sind täglich in Bayern 10.000 Busse im Einsatz, von denen die privaten Busunternehmen 2/3 der Fahrzeuge stellen. Die privaten Verkehrsunternehmen sind somit für die Erbringung von Schüler- und öffentlichen Linienverkehren gemeinsam mit den kommunalen Verkehrsbetrieben und den Regionalbusgesellschaften der DB AG unverzichtbar. Dies gilt ebenso im Hinblick auf die Funktionsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des öffentlichen Verkehrs.

Der überwiegende Teil der bayerischen Bevölkerung ist im ländlichen Raum zu Hause.  Das ÖPNV-Angebot entscheidet dort maßgeblich über die freie Wahl der schulischen und beruflichen Ausbildung. Dies wird eindrucksvoll durch die Statistik belegt. Nach den amtlichen Statistiken werden werktäglich nahezu 1,3 Millionen Schüler, Studenten und Auszubildende im Nahverkehr befördert. Hiervon haben rund 600.000 Schüler (46,2 %) der Schuljahrgangsstufen 1 bis 10 Anspruch auf einen kostenfreien Schulweg. Aufgrund der demographischen Entwicklungen und den Schulreformen werden die Herausforderungen an das ÖPNV-Angebot im ländlichen Raum in den nächsten Jahren noch zunehmen.

Für 2019  hat Bayern jährlich aus Finanzausgleichsmitteln (FAG-Mitteln) 320 Millionen Euro für die Kostenfreiheit des Schulweges, 115 Millionen Euro zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Ausbildungsverkehr sowie 68 Millionen Euro für die Linienbusförderung zur Verfügung gestellt.

Finanzierung des ÖPNV & Schulbusverkehr in Bayern

Die Finanzierung des ÖPNV und des Schulbusverkehrs in Bayern basiert auf den Säulen Fahrgeldeinnahmen, Regionalisierungsmittel, Ausgleichsleistungen nach § 45a PBefG, Abgeltungszahlungen nach § 148 SGB IX, ÖPNV-Zuweisungen, GVFG-Förderung und Fahrzeugförderung sowie Zuweisungen für die Schülerbeförderung.

  • Fahrgeldeinnahmen (Einnahmen aus Fahrscheinverkäufen)
  • Regionalisierungsmittel (Die Länder erhalten vom Bund Finanzmittel für die Bestellung von Nahverkehrsleistungen.)
  • Ausgleichsleistungen für den Ausbildungsverkehr (Zum Ausgleich von Einnahmeverlusten, die durch ermäßigte Fahrpreise für Schüler, Auszubildende und Studenten entstehen, erhalten die Verkehrsunternehmen sogenannte Ausgleichsleistungen nach dem Personenbeförderungsgesetz [§ 45 a PBefG].)
  • Abgeltungszahlungen für die kostenlose Beförderung Schwerbehinderter (Die Verkehrsunternehmen erhalten auf Antrag einen Ausgleich für die kostenlose Beförderung schwer behinderter Personen.)
  • ÖPNV-Zuweisungen (Zuweisungen des Freistaates Bayern an die Aufgabenträger des allgemeinen öffentlichen Personennahverkehrs zur Minderung der Defizite aus dem allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr.)
  • Busförderung für die Fahrzeugbeschaffung (Die Beschaffung von Standardlinienomnibussen und Standard-Gelenkomnibussen kann auf Antrag des Verkehrsunternehmens gefördert werden soweit diese zum Erhalt und zur Verbesserung von Linienverkehren nach § 42 PBefG erforderlich sind und überwiegend für diese Verkehre eingesetzt werden.)
  • Zuweisungen für die Schülerbeförderung (FAGMittel) (Mit den Zuweisungen zu den Kosten der Schülerbeförderung gewährt der Freistaat den Kommunen zu den entsprechenden Kosten pauschale Zuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs. Die Aufgabenträger erhalten mit Hilfe dieser FAG-Mittel 60 Prozent der Kosten der Schülerbeförderung ausgeglichen.)
  • Förderung von flexiblen Bedienungsformen (Die Bayerische Staatsregierung fördert seit 2012 flexible Bedienungsformen im ÖPNV.)

Wegweiser Omnibus

Klimawandel, Luftverschmutzung, Lärm und Staus sind entscheidende Einflussfaktoren für die Gestaltung einer modernen, zukunftsorientierten Verkehrspolitik. Gleiches gilt für die begrenzten finanziellen Ressourcen sowie den großen Bedarf nach verlässlicher und bezahlbarer Mobilität sowohl in den Städten als auch im ländlichen Raum.

Ein Verzicht auf Mobilität ist dabei keine Option. Denn mobil sein bedeutet mehr als lediglich von A nach B zu kommen. Vielmehr ist es entscheidend für Lebensqualität, Unabhängigkeit und gesellschaftliche Teilhabe, den nächsten Supermarkt oder Arzt sowie Freunde und Verwandte erreichen zu können. Es gilt somit, den Verkehr nachhaltig und wirtschaftlich zu organisieren und dabei den Menschen im Fokus zu haben.

Die private Busbranche kann hier einen entscheidenden Beitrag leisten. Eigenverantwortliches Unternehmertum, das den Kunden ins Zentrum stellt, sorgt sowohl im Nah- als auch im Fern- sowie im Gelegenheitsverkehr für umweltfreundliche, effiziente und eigenwirtschaftliche Mobilität.

Die Broschüre "Wegweiser Bus" gibt Impulse für einen nachhaltligen, wirtschaftlichen und zukunftsorientierten Verkehr.

 

Wegweiser Omnibus