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Mobilität

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Bus und Sicherheit

Mit Sicherheit ans Ziel

Der Omnibus - Die sichere Alternative!

Die amtlichen Unfallzahlen und Statistiken belegen es seit Jahren: Der Omnibus ist eines der sichersten Verkehrsmittel.

Fahrer, Fahrzeuge und Betriebe unterliegen strengen Vorschriften und Kontrollen. Seine natürliche "Knautschzone", modernste Fahrzeugtechnik, speziell ausgebildetes Fahrpersonal und umfangreiche Präventionsmaßnahmen machen den Bus zur sichersten Alternative im Reise-, Schüler- und Linienverkehr.

Die aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen die hohe Sicherheitsbilanz des Omnibusses: Im Vergleich zu allen anderen Verkehrsmitteln hat der Bus die geringste Unfallbeteiligung.  

Sicherheit - Mit dem Bus sicher ans Ziel!

Sicherheit hat Vorfahrt

Betrachtet man die Unfallstatistik, so ist der Bus seit Jahrzehnten das sicherste Verkehrsmittel. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes belegen dies alljährlich immer wieder neu. Nur mit 1,55 Prozent ist der Omnibus an Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden im Jahr 2022 beteiligt gewesen deutlich geringer als alle übrigen Verkehrsmittel auf der Straße.

Sicherheitsbilanz 2022

Zeitreihe - Unfälle im Straßenverkehr

Unfälle im Straßenverkehr nach Art der Verkehrsbeteiligung von 2015 bis 2022 aufgeschlüsselt nach Personenkraftwagen, Fußgänger, Motorräder, Fahrräder, Mofas & Mopeds, Güterkraftfahrzeuge, Busse und sonstige Fahrzeuge

Sicherheitsbilanz 2022

Säulen der Bussicherheit

Bussicherheit basiert auf vier Säulen:

  • verantwortungsbewusste Unternehmer
  • gut ausgebildete Busfahrer
  • eine bestmögliche Sicherheitstechnik und
  • präventives Verhalten.

Jeder Aspekt steht unter rechtlichen und politischen Rahmenbedingungen. Die nationalen und europäischen Vorgaben unterliegen seit Jahren ständiger Weiterentwicklung und zunehmender Präzisierung. Moderne Busse verfügen über ein umfangreiches Sicherheitspaket mit einer ausgereiften Technik, die kontinuierlich weiterentwickelt wird. Reisebusse zeichnen sich serienmäßig durch elektronische Sicherheitskomponenten wie Antiblockiersystem (ABS), Antischlupfregelungen (ASR) und elektronische Fahrdynamikregelung aus. Drei separate Bremssysteme, die vierteljährlich überprüft werden, sind dabei Standard. Busfahrer/Innen sind bestens ausgebildet und verfügen neben dem regulären Führerschein über einen besonderen Omnibusführerschein, der aller fünf Jahr verlängert wird. Zusätzlich muss das Fahrpersonal alle 5 Jahre eine Weiterbildung nachweisen, die im Führerschein dokumentiert wird. Bei speziellen Sicherheits- und Fahrtrainings werden Busfahrer/Innen auf mögliche Gefahrensituationen vorbereitet und lernen, diese routiniert und sicher zu meistern.

Moderne Bustechnik

Moderne Busse verfügen über ein umfangreiches Sicherheitspaket mit einer ausgereiften Technik, die kontinuierlich weiterentwickelt wird. Reisebusse zeichnen sich serienmäßig durch elektronische Sicherheitskomponenten wie Antiblockiersystem (ABS), Antischlupfregelungen (ASR) und elektronische Fahrdynamikregelung aus. Drei separate Bremssysteme, die vierteljährlich überprüft werden, sind dabei Standard. Sie sind den unterschiedlichen Straßen- und Verkehrsverhältnissen angepasst und allen Anforderungen des Fahrbetriebs gewachsen. Die Fahrdynamikregelung bzw. das Elektronische Stabilitäts Programm (ESP) ist ein aktives System zur Steigerung der Fahrsicherheit und Fahrstabilität. Dieses System unterbindet durch gezielte Bremseingriffe oder durch Anpassung des Drehmoments vom Motor ein Umkippen des Busses.

Tempobegrenzer auf 100 km/h sind seit 1994 in allen Bussen vorgeschrieben. Seit November 2015 kontrollieren Spurassistenten den Spurwechsel und sorgen durch ein Warnsignal dafür, dass der Fahrer den Bus auf Kurs hält. Seit 2015 ist bei neuen Bussen zudem ein Notbrems-Assistent (AEBS) vorgeschrieben, der im Notfall das Fahrzeug vor einem nahenden Hindernis automatisch abbremst.

Während es früher DIN-Normen und eigene Vorschriften in den EU-Mitgliedstaaten für Busse gab, wurden diese durch internationale Vorschriften abgelöst, den sogenannten UNECE-Regelungen. Diese stellen international harmonisierte technische Vorgaben für Kraftfahrzeughersteller dar. Sie beruhen auf einem Übereinkommen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen mit derzeit rund 50 Vertragsparteien. Die Regelungen werden regelmäßig zwischen den Vertragsparteien in komplizierten Prozessen verhandelt und überarbeitet, auch um sie dem technischen Fortschritt anzupassen. Im Gegensatz dazu gibt es derartige internationale Vorschriften für den Schienenverkehr, mit dem der Bus häufig in Sicherheitsfragen verglichen wird, nicht.

Zahlreiche Änderungen der UNECE-Regelungen in Bezug auf die Sicherheit von Bussen sind seitdem auch aufgrund der Forderungen aus Deutschland vorgenommen worden:

  • Brennverhalten von Materialien im Innenraum (UNECE Nr. 118)
    • seit 2016 strengere Vorgaben für Kabel und Isolierungen für neu zugelassene Fahrzeuge
    • ab 2020 strengere Vorschriften zur Brennbarkeit von Innenraummaterialien
  • Allgemeine Konstruktionsmerkmale von KOM (UNECE Nr. 107)
    • seit 2011 Brandmeldesysteme für den Motorraum von Neufahrzeugen vorgeschrieben
    • seit 2015 müssen Rauch- und Temperaturdetektoren beispielsweise auch in Toilettenräumen installiert sein
    • ab 2021 werden Feuerlöschanlagen im Motorraum für neu zugelassene Fahrzeuge Pflicht
  • Notbremsassistenzsysteme (UNECE Nr. 131)
    • neu zugelassene Fahrzeuge müssen seit November 2015 mit einem Notbremsassistenzsystem ausgestattet sein
    • ab November 2018 gelten strengere Vorgaben für Notbremssysteme in neu zugelassenen Fahrzeugen; die Aufprallgeschwindigkeit muss dann stärker reduziert werden
  • Spurhaltewarnsysteme (UNECE Nr. 130)
    • neu zugelassene Fahrzeuge müssen seit November 2015 mit Spurverlassenswarnern ausgestattet sein
  • Elektronische Stabilitätsprogramme (ESP bzw. ESC)
    • für neu zugelassene Busse seit November 2014 vorgeschrieben
  • Festigkeit des Aufbaus von Omnibussen (UNECE Nr. 66)
    • strengere Vorgaben für Neufahrzeuge ab November 2017 für „Roll-over“-Unfallszenarien

Fahrpersonal: Garanten für die Sicherheit

Die Bussicherheit hat auch eine menschliche Komponente: Die Busfahrer und Busfahrerinnen. Sie werden sorgfältig ausgebildet und unterliegen strengen Vorschriften: Benötigt wird der Führerschein der Klasse D. Die Fahrerlaubnis muss alle 5 Jahre verlängert werden. Voraussetzung hierfür sind 35 Stunden Weiterbildung und eine eingehende ärztliche Gesundheitsprüfung. Ab dem 50. Lebensjahr müssen sich die Busfahrer/innen zusätzlich mindestens alle 5 Jahre einer eingehenden Untersuchung hinsichtlich Orientierungsleistung, Konzentrationsfähigkeit, Belastbarkeit und Reaktionsgeschwindigkeit unterziehen. Busfahrer/Innen haben einen sehr verantwortungsvollen Beruf, der ein hohes Konzentrationsvermögen erfordert und eine erhöhte Sorgfaltspflicht nach sich zieht. Aufgrund der besonderen Verantwortung haben der deutsche und europäische Gesetzgeber neben dem Arbeitszeitgesetz noch spezielle Lenk- und Ruhezeitenregelungen für das Fahrpersonal erlassen.

An diese gesetzlich festgelegten Lenk- und Ruhezeiten müssen sich Berufskraftfahrer konsequent und ohne Ausnahme halten. Innerhalb eines Zwei-Wochen-Zeitraumes dürfen sie insgesamt höchstens 90 Stunden am Steuer sitzen; in einer Woche beträgt die Höchstlenkzeit 56 Stunden. Zwei Mal pro Woche darf ein Busfahrer höchstens zehn Stunden pro Tag fahren, ansonsten nur neun Stunden. Nach spätestens viereinhalb Stunden muss eine 45-minütige Pause eingelegt werden, wobei diese gesplittet werden kann. Pro Tag hat ein Busfahrer zwischen neun und zwölf Stunden Ruhezeit, pro Woche zusammenhängend 45 Stunden. Die wöchentliche Ruhezeit kann alle zwei Wochen auf 24 Stunden verkürzt werden. Hierfür muss dann aber ein entsprechender Ausgleich erfolgen. Die tägliche Ruhezeit sowie die verkürzte Wochenruhezeit dürfen im Fahrzeug verbracht werden, wenn dort eine Schlafkabine vorhanden ist. Die reguläre Wochenruhezeit darf nicht im Fahrzeug verbracht werden.

Die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten wird streng kontrolliert. Fahrer müssen rückwirkend einen lückenlosen Arbeitszeitnachweis für 28 Tage vorlegen können. Die Höhe der Bußgelder ergibt sich aus dem Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum Fahrpersonalrecht. Sie richten sich von der Höhe danach, wie lange zum Beispiel die Überschreitung der Lenkzeit bzw. die Nichteinhaltung der Pausen und Ruhezeiten gewesen ist. Bei vorsätzlicher Handlung werden die Bußgelder verdoppelt.

bdo-Krisenmanagement für Notfälle

 

Das vom Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. und seinen Landesverbänden für Mitglieder herausgegebene Krisenmanagement ist für den hoffentlich nie eintretenden Notfall gedacht. Gerade weil aber die Möglichkeit eines Notfalls oftmals verdrängt wird, ist es erforderlich, sich gedanklich und organisatorisch auf eine derartige Extremsituation vorzubereiten. Tritt der Fall ein, so fehlen Zeit, Ruhe und Übersicht, um schnelle Hilfe zu erhalten oder die erforderliche Organisation festzulegen. Der negative Eindruck, der dann in der Öffentlichkeit entstehen kann, ist für das Unternehmen unter Umständen gravierender als die unmittelbaren Folgen des Notfalls.

Das vorliegende „Krisenmanagement für Notfälle“ ist als Basisinformation zu verstehen. Es gibt Anregungen und Hilfestellungen, weist auf mögliche Schwachpunkte hin und unterbreitet Vorschläge zur Organisation. Insofern ist es die Basis, auf der jedes Unternehmen aufbauen kann, um individuell seine eigenen Lösungen und Vorkehrungen für den hoffentlich nie eintretenden Notfall zu entwickeln. Notfälle im Sinne dieses Programms sind Busunfälle oder solche Notfälle, die in direkter Beziehung zu einer Busreise stehen. Das kann beispielsweise auch der Sterbefall während einer Busreise sein.

Ausnahmefälle, die den eigentlichen Betrieb eines Busunternehmens betreffen können, werden durch dieses Krisenmanagement nicht erfasst. Die Broschüre ist für Mitglieder abrufbar unter Service/Download/Allgemeines & Publikationen.

Krisenmanagement für Notfälle

bdo-Logo - Sicher unterwegs!

 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie haben die Busbranche hart getroffen. Aus Angst setzten viele Bürgerinnen und Bürger wieder zunehmend auf den Individualverkehr. Um die öffentliche Wahrnehmung und das Sicherheitsgefühl im Bus wiederherzustellen, setzten wir auf eine transparente Kommunikation der Fakten.

Sie erhalten das Logo „Sicher unterwegs!“ zur Verwendung für Ihre Arbeit und zur Weitergabe an Mitgliedsunternehmen für den Druck (PDF-Datei) oder für Anwendungen im Web (JPG-Datei). Wir laden Sie herzlich ein, das Logo als Beklebung auf Bussen, auf einem Flyer oder im Internet zu nutzen.