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Wir bewegen Bayern!

Mit unserer Omnibusflotte

Super!

Mit dem Bus wird schon die Fahrt zum Urlaub.

Anmeldebedingungen und Datenschutzerklärung

§1 Anmeldung und Vertragsschluss

Veranstaltungen des Landesverbands Bayerischer Omnibusunternehmen (im Folgenden als LBO bezeichnet) finden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl statt.

Der Vertrag kommt durch die Bestätigung der Anmeldung durch den anmeldenden Betrieb (im Folgenden als Anmelder bezeichnet) zustande. Ausgenommen sind Veranstaltungen, bei denen sich der LBO die Annahme der Anmeldung vorbehält. In diesen Fällen kommt der Vertrag durch Bestätigung der Teilnahme durch den LBO zustande.

§2 Zahlung

Der LBO sendet rechtzeitig vor der Veranstaltung eine Rechnung. Diese Rechnung muss spätestens 5 Tage vor der Veranstaltung bezahlt werden. Erfolgt die Bezahlung nicht fristgemäß, behält sich der LBO den Ausschluss der betroffenen Teilnehmer vor.

Der Rechnungsbetrag muss auch dann beglichen werden, wenn die Teilnehmer nicht erscheinen.

§3 Rücktritt und Stornogebühren

Die Durchführung von Veranstaltungen verursacht Kosten, die mit den Teilnehmergebühren abgedeckt werden.

Die Absage der Teilnahme bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist ohne Stornogebühren möglich.

Bei einer Absage bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 80% der Teilnehmergebühren als Stornokosten berechnet.

Bei einer späteren Absage betragen die Stornokosten 100% der Teilnehmergebühren.

Mit Rücksicht auf die anderen Teilnehmer und die Organisation bitten wir darum, Stornierungen möglichst frühzeitig mitzuteilen.

Wenn Ersatzteilnehmer benannt werden, fallen keine Stornogebühren an.

§4 Absage von Veranstaltungen durch den LBO

Der LBO hat das Recht, Veranstaltungen abzusagen, wenn die vorgesehenen Referenten ihrerseits absagen und kein Ersatzreferent gefunden werden kann. Ebenso, wenn die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.

§5 Datenschutz

Ihre Daten werden zum Zweck der Veranstaltung, sowie zur internen statistischen Erhebung elektronisch verarbeitet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn es für die Durchführung der Veranstaltung unumgänglich ist.

§6 Haftung

Der LBO gewährleistet im Rahmen der angemessenen Sorgfaltspflicht, dass die Veranstaltung sachgerecht durchgeführt wird, jedoch nicht dafür, dass die Teilnehmer die durch die Veranstaltung vermittelten Inhalte verinnerlichen. Der LBO übernimmt keine Haftung für Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Inhalte.

Der LBO haftet, wenn wesentliche Vertragspflichten (Kardinalspflichten) verletzt sind. Eine Haftung für atypische oder nicht vorhersehbare Schäden, sowie für indirekte Schäden oder immaterielle Folgeschäden besteht nicht.

§7 Sonstiges (Fotos)

Der LBO erstellt im Rahmen dieser Veranstaltung Fotos und veröffentlicht diese im Nachgang zur Berichterstattung im Internet (Webseite, Social-Media-Kanälen des LBO), im LBO-Express, im Jahrbuch oder anderen LBO-Veröffentlichungen. Sollten Sie mit der Veröffentlichung nicht einverstanden sein, bitten wir um einen Hinweis in Ihrer Anmeldung.

§8 Widerrufsbelehrung

Ein Widerrufsrecht steht nur natürlichen Personen (im Folgenden Verbraucher genannt) zu, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Sie haben als Verbraucher das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie den LBO mittels eindeutiger Erklärung mit E-Mail, Telefax oder Brief über Ihren Entschluss informieren. Dabei reicht es aus, dass Sie Ihren Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie als Verbraucher den Vertrag widerrufen werden wir bereits erhaltene Zahlungen zu diesem Vertrag binnen zwei Wochen zurückerstatten.

§9 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist die bayerische Landeshauptstadt München.

§10 Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser Bedingungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln unberührt.

Anmeldung

Veranstaltung: Intensivseminar Fahrpersonalrecht Bus - Schwerpunkt Linienverkehr

Datum: Do 05.12.2024 (09:00) - 05.12.2024 (17:30)

München

Das Fahrpersonalrecht weist einige Besonderheiten auf, wenn es um die Personenbeförderung und hier speziell um den Linienverkehr geht. Das Zusammenspiel der Regelungen ist daher teilweise noch komplexer, als wenn "nur" die EU-Verordnung 165/2014 zu beachten wäre. Der LBO/BGOB bietet in Kooperation mit SBS-Fleet Competence am 5. Dezember 2024 (9.00 Uhr – 17.30 Uhr) ein Intensivseminar „Fahrpersonalrecht Bus - Schwerpunkt Linienverkehr“ in München an. Referent ist Olaf Horwarth, Mitglied im EU-Tachographenforum und in weiteren Arbeitsgruppen der EU. Folgende Themen werden u.a. behandelt:

Welche Rechtsgrundlagen sind zu beachten?

  • Was bedeuten die Verweise auf die EU-Verordnung in der nationale FPersV?
  • Wie spielt hier das Arbeitszeitgesetz mit rein?
  • Was genau ist eigentlich Linienverkehr und wann ist dieser von der EU-Verordnung ausgenommen?
  • Wie berechnet sich die Linienlänge im Sinne der Ausnahme?
  • Muss auch im Linienverkehr die Einhaltung der Vorschriften überprüft werden, wenn ein Dienstplan besteht?
  • Was ist im Mischbetrieb (Linien- und Gelegenheitsverkehr oder bis und über 50 km) zu beachten?
  • Wie ist eine Ablösung auf der Linie zu bewerten und zu berücksichtigen?
  • Welche Bedeutung haben sogenannte Wendezeiten für das Arbeitszeitgesetz?
  • Gibt es im Linienverkehr Aufzeichnungs- / Nachweispflichten?

In unserem Intensivseminar erhalten Sie Antworten und Informationen zu all diesen Fragen unter Einbeziehung der ständigen, aktuellen Rechtsprechung und unter Bezugnahme auf die Praxis. Zudem werden folgende Themen behandelt:

  • Unternehmerpflichten
  • Aufzeichnung der Arbeitszeit
  • Direktionsrecht und dessen Grenzen
  • Fallstricke bei ausländischen Führerscheinen

Im zweiten Teil des Seminars geht es um den Gelegenheitsverkehr. Hier stehen die Änderungen der Lenk- und Ruhezeiten im Fokus:

  • Alles zur neuen Flexibilität der "Pausenregel"
  • Aktuelle Änderung der Vorschrift für die tägliche Ruhezeit
  • Die neue "12-Tage-Regelung" in der Praxis
  • Zusammenhang zwischen "12-Tage-Regel" und "neuer" täglicher Ruhezeit
  • Besondere Nachweis- und Mitführungspflichten bei Anwendung der neuen Regeln
  • Fallstricken und Besonderheiten im Zusammenhang mit dem Digitalen Tacho
  • Fähre-/Zug-Regelung
  • Ausnahmen nach Artikel 12 ("Notfallparagraf")

Zielgruppe des Seminars:
Verkehrsunternehmen im Linien- und Gelegenheitsverkehr, Fahrdienstleiter, Disponenten, Dienstplaner

Preis:
Der Schulungspreis beträgt pro Person 225 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) und beinhaltet Tagungsunterlagen und Verpflegung.
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 25 Personen beschränkt (Mindestteilnehmerzahl 16 Personen).
Das Seminar gilt als sog. "Modul" im Sinne der Berufskraftfahrerweiterbildung (Kenntnisbereich 2.1).

Preis je Teilnehmer: 225,00 € zuzügl. 19,00% USt.

abweichende Rechnungsadresse

  nur EU außerhalb BRD

Dieser Termin ist ausgebucht. Sie können sich daher nur in die Warteliste eintragen.



Ihre Anmeldung wird erst verbindlich, wenn sie vom LBO bestätigt wird.

Ich akzeptiere die Anmeldebedingungen.

Ich bin damit einverstanden, dass der Veranstalter im Rahmen dieser Veranstaltung Fotos und Filmaufnahmen anfertigt und in seiner Berichterstattung im Internet (Social-Media-Kanälen des Veranstalters), LBO-Express, oder im Jahrbuch veröffentlicht.

Hinweis: Diese Einverständniserklärungen können Sie jederzeit widerrufen.

Informationen zur Datenverarbeitung finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Informationen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Durchführung der Seminare finden Sie hier.

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