Rechtssicherheit im Fahrpersonalrecht - Spezialseminar für Unternehmer, Verkehrsleiter und Disponenten inklusive Training am neuen Smart Tachograph
Unternehmen mit eigenem Fuhrpark (Bus) sowie verantwortliche Personen in diesen Betrieben sind gut beraten, ihre Kenntnisse über die relevanten Rechtsvorschriften ständig zu aktualisieren, um Bußgelder zu vermeiden. Das Fahrpersonalrecht ist jedoch, wie viele andere Rechtsbereiche auch, sehr komplex. Die Auswirkungen des sogenannten Mobility Package 1 der EU sind fortlaufend präsent.
Ab dem 21.08.2023 ist der Smart Tachograph Version 2 vorgeschrieben. Auch die Pflicht zur Umrüstung auf den neuen Smart Tacho Version 2 wurde erheblich verkürzt. Vermeiden Sie Bußgelder durch fundierte Kenntnisse statt Mythen! In unseren speziell für Unternehmer, Disponenten und Verkehrsleiter entwickelten Praxisseminaren werden sämtliche auf dem Markt befindliche digitale Fahrtenschreiber sowie alle relevanten Änderungen der Sozialvorschriften umfassend behandelt. Auch die komplexe Thematik „ausländische Fahrerlaubnisse“ wird den Teilnehmern erläutert, denn das Risiko für den Halter und Unternehmer ist immens und kann zum Entzug der Genehmigung führen.
Glauben Sie nur, was Sie selbst sehen! Hierzu stehen im Seminar bis zu 100 Trainingsgeräte inklusive viele hundert Trainingskarten (Fahrer-, Unternehmens-, Werkstatt- und Kontrollkarten) zur Verfügung. So entsteht eine einmalige Mischung aus Theorie und Praxis. Hervorzuheben ist, dass sämtliche Aussagen im Seminar durch Rechtsgrundlagen oder Demonstrationen an den Geräten belegt, Mythen auf gleiche Weise widerlegt werden. Der zukünftige Smart Tacho Version 2 spielt auch bei der Änderung zur Berechnung der Risikoeinstufung des Unternehmens durch die Aufsichtsbehörden eine wichtige Rolle! Daher: Weiterbildung bringt Sie weiter!
Nicht vergessen:
Verstöße gegen die Tachographenverordnung 165/2014, sind als „sehr schwere Verstöße“ bewertet – Punkt 8: mangelhafte oder fehlende Schulung und Anweisung, sowie Punkt 17: fehlender Nachtrag. Drei „sehr schwere Verstöße“ pro Fahrer pro Jahr (im Durchschnitt) werden zu einem „schwersten Verstoß“ und können somit zum Entzug der Genehmigung führen. Inzwischen wurde auch die fehlende Eingabe des Landes als SI, als schwerer Verstoß eingestuft.
Nach einer Statistik des BAG (Bundesamt für Güterverkehr) sind knapp 75 % aller Verstöße auf das Fahrpersonalrecht und davon wiederum ca. 70 % auf Fehler bei der Bedienung der Kontrollgeräte und bei den Nachweispflichten zurückzuführen!
Unser Referent Olaf Horwarth ist Mitglied im EU-Tachographenforum und in weiteren Arbeitsgruppen der EU. Er ist Fachbuchautor, hält Vorträge bei der EU und ist Sachverständiger vor Gericht.
Das Tagesseminar bietet eine einmalige Mischung aus Theorie und Praxis für einen nachhaltigen Lernerfolg. Zudem zählt das Seminar als sog. "Modul" im Sinne der Berufskraftfahrerweiterbildung (Kenntnisbereich 2.1).
Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 16 Personen beschränkt (Mindestteilnehmerzahl 12 Personen). Anmeldungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Schulungspreis beträgt pro Person 195 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer). Alle Teilnehmer erhalten umfangreiche Tagungsunterlagen sowie den Praxisleitfaden mit den neuen Vorschriften.
Preis: 195,00 € netto